Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Kauf (On Premise)

der WinWorker GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WinWorker GmbH (Kauf)
Emmericher Weg 12, 47574 Goch

Stand 08.02.2024

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WinWorker GmbH, Emmericher Weg 12, 47574 Goch (nachfolgend „WW“), gelten für alle Verträge von WW wenn der Vertragspartner ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Soweit für einzelne Leistungen von WW Besondere Bedingungen gelten, gelten diese als ergänzend vereinbart und gehen bei Abweichungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

(3) Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nur, wenn und soweit diese von WW ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

(4) Änderungen dieser AGB bleiben in einem dem Kunden zumutbaren Umfang vorbehalten. Die jeweils aktuell gültigen AGB sind abrufbar unter www.winworker.de/agbs.

§ 2 Vertragsschluss, Nebenabreden

(1) Angebote von WW sind bis zum Zustandekommen des Vertrages freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch separate schriftliche Vereinbarung, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch die Durchführung des Auftrags durch WW zustande.

(2) Produktbeschreibungen, Darstellungen und Testprogramme sind Leistungsbeschreibungen und stellen weder Eigenschaftszusicherungen noch Beschaffenheitsgarantien dar. Zusicherungen und Garantien bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung der WW.

(3) Jegliche Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen und/ oder sonstige Abweichungen von diesen AGB bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Lieferung, Leistung, Eigentumsvorbehalt

(1) Von WW angegebene Lieferzeiten sind Planungstermine. Eine Verbindlichkeit ist nur dann gegeben, wenn eine ausdrückliche Bestätigung dieser durch WW erfolgt. Teilleistungen und -lieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen. Eine Verzögerung und/ oder die Unmöglichkeit von Lieferung und/ oder Leistung ist nur dann von WW zu vertreten, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig durch WW herbeigeführt wurde. Dieser Grundsatz gilt insbesondere auch bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung und behördlichen Anordnungen.

(2) Sofern WW die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und/ oder Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,25 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von WW .

(3) Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die WW -gleich aus welchem Rechtsgrund- gegen den Kunden zustehen, behält sich WW das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren und Gegenständigen vor. Der Kunde hat die Vorbehaltsware hierbei mit kaufmännischer Sorgfalt für WW zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden versicherungsrechtlichen Ansprüche bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an WW ab. WW nimmt die Abtretung an.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist WW berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. In diesem Fall ist WW berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, damit die Ware bei ihm abgeholt werden kann

(5) Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche WW bekannt gemachten Adress- und Kontaktdaten aktuell zu halten und WW insbesondere über etwaige Änderungen dieser Daten unverzüglich zu informieren.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, WW eine E-Mailadresse zur Kommunikation innerhalb des Vertragsverhältnisses zu benennen. Die Parteien bestimmen diese E-Mailadresse als „Vertragsmailadresse“ und werden diese zur Kommunikation und unter Einhaltung der Vorschriften der DS-GVO innerhalb des Vertragsverhältnisses nutzen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige persönliche Zugangsdaten wie z.B. Kennwort/Passwort geheim zu halten. Falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben hat er diese entweder unverzüglich zu ändern oder, wenn dies technisch nicht möglich ist, WW unverzüglich über diesen Umstand zu informieren.

§ 5 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe.

(2) Bei offensichtlichen Leistungsmängeln ist der Vertragspartner zur Mängelrüge innerhalb von 3 Werktagen ab Kenntnisnahmemöglichkeit verpflichtet. Andere Leistungsmängel muss er unverzüglich ab Entdeckung rügen. Mängel eines Teils berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder Leistung, es sei denn, der mangelfreie Teil wäre für den Vertragspartner ohne Interesse.

(3) WW wird nach seiner Wahl und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsrechte des Kunden Ersatz liefern oder nachbessern. Mehrfache Nachbesserungen sind hierbei zulässig.

(4) Für den Fall, dass der Kunde Betriebsanweisungen von WW nicht befolgt, Änderungen an gelieferten Produkten und/ oder in unzulässiger Art und Weise Eingriffe an gelieferten Daten und/ oder Software vornimmt, entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Erklärung, dass der Mangel auf einem dieser Umstände beruht, widerlegen kann.

§ 6 WinWorker Dokumentenportal

WW stellt dem Kunden innerhalb des Vertragsverhältnisses das WinWorker Dokumentenportal (nachfolgend Portal) zur Verfügung. Für die Nutzung des Portals gelten die nachfolgenden Regelungen:

(a) WW informiert den Kunden mittels der vereinbarten Vertragsmailadresse darüber, wenn ein neues Dokument im Portal abrufbereit hinterlegt wurde.

(b) Der Kunde hat die technische Voraussetzung dafür zu schaffen, dass er die hinterlegten Dokumente vereinbarungsgemäß abrufen kann.

(c) Der Kunde wird diese Dokumente so regelmäßig abzurufen, dass er seinen Pflichten und Obliegenheiten aus dem Vertragsverhältnis nachkommt. Als verpflichtend sehen die Parteien einen täglichen Abruf an. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Empfang etwaiger E-Mails auf die Vertragsmailadresse.

(d) Mit erfolgter Hinterlegung eines Dokuments und der damit verbundenen technischen Möglichkeit der Abrufbarkeit ist das Dokument dem Kunden zugegangen im Sinne von § 130 Abs. 1 S. 1 BGB. Dies gilt auch und insbesondere für den Fall, dass es sich bei dem hinterlegten Dokument um eine Rechnung von WW handelt.

§ 7 Haftung

(1) WW haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für schuldhaft verursachte Schäden von Leib, Leben, Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Darüber hinaus ist die Haftung beschränkt auf wesentliche Vertragsverletzungen und auf das 5-fache des Auftragswertes. WW haftet insoweit nicht für atypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere haftet WW nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

(3) Darüber hinaus haftet WW nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Durchführung von Datensicherung und angemessene Produktkenntnisse- hätte vermeiden können. Sollten im Rahmen von Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, ist dieses Risiko vom Kunden zu tragen.

§ 8 Zahlung, Verzug

(1) Sämtliche Rechnungen von WW sind mit Rechnungstellung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn WW über den vollen Zahlbetrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung durch das bezogene Kreditinstitut als Zahlung. Ist der Zugang der Rechnung zwischen den Parteien streitig gilt § 286 Abs.3 S. 2 BGB.

(2) Kommt der Kunde in Verzug ist WW -unbeschadet der übrigen gesetzlichen Rechte- berechtigt, sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen, eigene Lieferungen und Leistungen einzustellen, angemessene Sicherheit zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen fristlos zu kündigen und gegebenenfalls Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt WW Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, es sei denn, der Kunde weist einen niedrigeren oder WW einen höheren Schaden nach.

(3) Die Parteien vereinbaren, dass die Regelungen des § 8 Abs. 2 dieser AGB auch für den Fall gelten sollen, dass WW Tatsachen bekannt werden, die berechtigten Anlass geben, an der Kreditwürdigkeit des Kunden zu zweifeln.

(4) Eine Aufrechnung mit nicht titulierten Gegenansprüchen, die nicht ausdrücklich von WW anerkannt wurden, ist grundsätzlich nicht zulässig.

(5) WW ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.

(6) WW ist darüber hinaus berechtigt, im Verzugsfall eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben. Bei Bank- und Rücklastschriften wird WW neben den anfallenden Rücklastschriftgebühren der Bank eine Bearbeitungsgebühr von jeweils 15,00 € erheben.

§ 9 Bonitätsprüfung

WW ist berechtigt, zum Schutz von Forderungsausfällen und vor missbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte, insbesondere vor Vertragsabschluss (Bonitäts-)Auskünfte über den Vertragspartner bei einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen, insoweit personenbezogene Vertragsdaten an diese zu übermitteln und den Vertragsschluss vom Ergebnis der Auskunft abhängig zu machen. Im Falle nicht vertragsgemäßer Abwicklung ist WW ebenfalls zur entsprechenden Datenweitergabe berechtigt. WW arbeitet hierfür mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der WW die dazu benötigten Daten erhält. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur nach Abwägung aller betroffenen Interessen. WW hält unter: https://www.winworker.de/merkblatt_dsgvo/ ein Merkblatt „Informationen zum Datenschutz nach DSGVO“ abrufbar bereit. Der Inhalt ist dem Kunden bekannt.

§ 10 Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von WW in Goch. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Kleve vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Besondere Geschäftsbedingungen

Für die Erstellung und Übertragung von Individualsoftware sowie für die Softwareinstallation, die Softwarepflege, die Verarbeitung von Daten im Auftrag, Schulungen und Seminare gelten besondere Geschäftsbedingungen, abrufbar unter

winworker.de/allgemeine-ergaenzungsbedingungen-zur-auftragsverarbeitung
www.winworker.de/bgb_lieferung_individualsoftware
www.winworker.de/bgb_softwarepflege
www.winworker.de/bgb_winworker_apps
www.winworker.de/bgb_gobd_massnahmenpaket
www.winworker.de/merkblatt_dsgvo
www.winworker.de/bgb_lieferung_standardsoftware