Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Seminare/Schulungen

der WinWorker GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Schulungen
Emmericher Weg 12, 47574 Goch

Stand 10.05.2021

1 Anwendungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WinWorker GmbH, Emmericher Weg 12, 47574 Goch (nachfolgend „WW“) gelten für alle Verträge von WW mit dem Kunden, die dem sachlichen Anwendungsbereich in Ziffer 1.2 unterfallen.

1.2 Sachlicher Anwendungsbereich dieser AGB ist die Erbringung von Seminar- und Schulungsleistungen im Zusammenhang mit der WW Software für den Kunden durch WW (nachfolgend zusammen „Leistungen“).

2 Vertragsschluss

2.1 Der Kunde kann die Leistungen bei WW schriftlich, elektronisch oder telefonisch anfragen. WW übermittelt dem Kunden daraufhin ein Angebot über Leistungen, die unter den sachlichen Anwendungsbereich dieser AGB fallen. Angebote von WW sind unverbindlich und freibleibend. Im Einverständnisfall übermittelt der Kunde eine Bestellung auf Basis des Angebots. Rechtlich stellt diese Bestellung das bindende Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages mit WW dar. Der Vertrag kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung beim Kunden oder durch die Durchführung des Seminars zustande.

2.2 Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Mindestteilnehmerzahl von acht Teilnehmern erreicht wird.

3 Leistungen von WW

3.1 WW bietet Seminare und Schulungen an. Unter Seminaren werden Veranstaltungen verstanden, die WW für mehrere Teilnehmer/Kunden am vereinbarten, in der Regel externen Seminarort durchführt. Unter Schulungen werden Veranstaltungen verstanden, die WW für einen Kunden je nach Vereinbarung entweder beim Kunden vor Ort oder als Fernschulung über das Internet durchführt.

3.2 Bei den Leistungen der WW handelt es sich um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Ein Seminar- oder Schulungserfolg ist nicht geschuldet.

3.3 Der Leistungsumfang (Inhalt, Zeit, Ort, Umfang der Leistungserbringung) ergibt sich aus dem Angebot. Sofern nicht abweichend vereinbart, hat ein Seminar- oder Schulungstag acht (8) Zeitstunden. Pausen sind hierin enthalten.

3.4 WW ist bei der Wahl der Personen frei, die sie zur Leistungserbringung einsetzt. WW trägt dafür Sorge, dass die von ihr eingesetzten Personen zur Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind. Sofern und soweit WW die Personen, die WW zur Leistungserbringung einsetzt, namentlich benennt, entspricht dies dem Planungsstand zum Zeitpunkt der namentlichen Benennung. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz der genannten Personen besteht nicht.

3.5 Die Leistungen werden in deutscher Sprache erbracht. Die Verwendung fachspezifischer sowie geläufiger englischer Begriffe ist dabei zulässig.

3.6 Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Seminar- und Schulungsunterlagen nicht geschuldet.

4 Teilnahmegebühren

4.1 Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus dem Angebot. Die Teilnahmegebühren verstehen sich je nach Vereinbarung entweder als Festpreis oder als Gebühr pro Seminarteilnehmer, jeweils zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.

4.2 Die Teilnahmegebühren sind mit Zugang der Rechnung fällig.

4.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbar ist, sind bei Tagesseminaren (Ziffer 3.1) etwaig vereinbarte Seminarunterlagen, Pausengetränke sowie, nach Wahl von WW, Snacks oder Mittagessen inbegriffen. Dies gilt nicht bei Schulungen im Sinne von Ziffer 3.1.

5 Rücktritt durch den Kunden

5.1 Der Kunde ist berechtigt, gemäß den Regelungen dieser Ziffer 5 vor Beginn der Leistungen bzw. bei mehrtägigen Leistungen auch nach Seminar- oder Schulungsbeginn vom Vertrag zurücktreten.

5.2 Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und wird mit Zugang bei WW wirksam. Folge des Rücktritts ist, dass WW nicht mehr zur Erbringung der Leistungen verpflichtet ist.

5.3 Bei einem Rücktritt des Kunden hat der Kunde, abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei WW, folgenden Anteil der vereinbarten Teilnahmegebühren an WW zu zahlen:

  • 0 bis 5 Werktage vor Seminar- oder Schulungsbeginn oder bei mehrtägigen Seminaren/Schulungen auch nach Seminar- oder Schulungsbeginn: Volle Teilnahmegebühren
  • 6 bis 14 Werktage vor Seminar- oder Schulungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühren
  • Mehr als 14 Werktage vor Seminar- oder Schulungsbeginn: Keine Gebühren

6 Absage des Seminars/der Schulung durch WW

6.1 WW ist berechtigt, gemäß den Regelungen dieser Ziffer 6, vor Beginn der Leistungen bzw. bei mehrtägigen Leistungen auch nach Seminar- oder Schulungsbeginn, das Seminar/die Schulung aus wichtigem Grund abzusagen. Als wichtiger Grund gelten (i) eine zu geringe Teilnehmerzahl nach Ziffer 2.2, (ii) Ausfall eines Dozenten aus einem nicht von WW zu vertretenden Grund (z.B. Erkrankung) und (iii) höhere Gewalt. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl erfolgt die Absage nicht später als eine Woche vor Seminar- oder Schulungsbeginn. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund wird WW den Kunden unverzüglich informieren. WW wird sich bei einer notwendigen Absage bemühen, gemeinsam mit dem Kunden einen passenden Ersatztermin zu finden.

6.2 Etwaig bereits vom Kunden bezahlte Teilnahmegebühren werden bei einer Absage nach dieser Ziffer 6 durch WW erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende Haftung nach Ziffer 8 vorliegt.

7 Nutzungsrechte

7.1 Sofern Teil der vereinbarten Leistung die Überlassung von Seminarunterlagen ist, erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Gebühren ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Seminarunterlagen für eigene interne Zwecke zu nutzen.

7.2 Das Nutzungsrecht nach Ziffer 7.1 umfasst nicht das Recht, Abänderungen, Übersetzungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen, Speicherung und Vervielfältigung vorzunehmen oder Dritten zur Verfügung zu stellen.

8 Haftung

8.1 Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet WW gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet WW nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung von WW auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

8.3 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von WW.

9 Datenschutzbestimmungen

9.1 Die Parteien halten die auf sie bzw. ihre im Zusammenhang mit den Leistungen unter dem Vertrag stehenden Geschäftsaktivitäten jeweils anwend­baren datenschutz­rechtlichen Bestimmungen ein.

9.2 Soweit personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag durch WW oder einen Sub­unternehmer verarbeitet werden, gelten die allgemeinen Ergänzungsbedigungen zur Auftragsverarbeitung in der jeweils aktuellen Fassung. Zu finden unter: winworker.de/allgemeine-ergaenzungsbedingungen-zur-auftragsverarbeitung

10 Abtretung von Rechten durch den Kunden

Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von WW auf einen Dritten übertragen.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss aller internationalen supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kauf­rechts.

11.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Kleve. Dies gilt nicht, wenn Streitigkeiten andere als vermögensrechtliche Ansprüche betreffen oder wenn für die Streitigkeiten ein ausschließlicher Gerichtsstand nach dem Gesetz begründet ist. WW steht es frei, die Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

11.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Sofern von diesen AGB oder anderen ver­traglichen Vereinbarungen mit dem Kunden Abschriften anderer Sprachen als Deutsch gefertigt werden (Lesefassungen), ist allein die deutsche Fassung verbindlich.

11.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine andere vertragliche Ab­sprache mit dem Kunden unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen hiervon unberührt.

Links

winworker.de/allgemeine-ergaenzungsbedingungen-zur-auftragsverarbeitung