Für wen gilt die E-Rechnungspflicht?
Gehört die öffentliche Hand zu Ihren Auftraggebern? Ab einer Rechnungssumme von 1.000 Euro müssen Sie dann schon heute E-Rechnungen wie die XRechnung erstellen.
Ab dem 1.1.2025 sind alle in Deutschland ansässigen Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen und verarbeiten zu können. Das heißt: Erhalten Sie von einem anderen Unternehmen, z. B. von einem Lieferanten, eine entsprechende E-Rechnung, dürfen Sie diese nicht ablehnen!
Da zulässige E-Rechnungen auch rein maschinenlesbar sein können, benötigen Sie eine Software wie die WINWORKER Software, um die Rechnungen verarbeiten zu können.
Grundsätzlich gilt ab dem 1.1.2025 auch, dass in Deutschland ansässige Unternehmen Rechnungen elektronisch erstellen müssen, wenn steuerbare und steuerpflichtige Umsätze an ebenfalls inländische Unternehmen verkauft bzw. erbracht worden sind. Ausgenommen sind steuerfreie Lieferungen und Leistungen, Rechnungen über Kleinbeträge bis 20 Euro sowie Fahrkarten. Allerdings gibt es hier Übergangsfristen, so dass erst einmal die bisherigen Rechnungsarten (Papier, PDF etc.) weiter genutzt werden können. Spätestens ab 2028 dürfen aber keine Papierrechnungen mehr zwischen deutschen Unternehmen ausgetauscht werden – und elektronische Rechnungen müssen zwingend dem geforderten Standard entsprechen!